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   Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-421/07   

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https://dejure.org/2008,25391
Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-421/07 (https://dejure.org/2008,25391)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.11.2008 - C-421/07 (https://dejure.org/2008,25391)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. November 2008 - C-421/07 (https://dejure.org/2008,25391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Damgaard

    Humanarzneimittel - Begriff der Werbung - Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel durch einen unabhängigen Dritten - Freiheit der Meinungsäußerung

  • EU-Kommission PDF

    Damgaard

    Humanarzneimittel - Begriff der Werbung - Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel durch einen unabhängigen Dritten - Freiheit der Meinungsäußerung

  • EU-Kommission

    Damgaard

    Humanarzneimittel - Begriff der Werbung - Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel durch einen unabhängigen Dritten - Freiheit der Meinungsäußerung“

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 13.12.2001 - C-340/00

    Kommission / Cwik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-421/07
    Wie der Gerichtshof im Urteil Cwik festgestellt hat, beinhaltet die freie Meinungsäußerung "die Möglichkeit, Meinungen zu äußern, die von der offiziellen abweichen"(32).

    24 bis 26), vom 6. März 2001, Connolly (C-273/99 und C-274/99, Slg. 2001, I-1575), vom 13. Dezember 2001, Cwik (C-340/00 P, Slg. 2001, I-10269), und vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659).

    32 - Urteil Cwik, Randnr. 58.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-421/07
    18 - Urteil vom 11. Dezember 2003 (C-322/01, Slg. 2003, I-14887).

    23 - In der Rechtssache Doc Morris (Urteil vom 11. Dezember 2003, C-322/01, Slg. 2003, I-4887), in der untersucht wurde, ob eine "Internet-Apotheke" verdeckte Öffentlichkeitswerbung enthielt, empfiehlt Generalanwältin Stix-Hackl in ähnlicher Weise eine Einzelfallprüfung, wenn sie ausführt, dass "zur Beurteilung ... dabei wesentlich auf den objektiven Eindruck für den Verbraucher aufgrund des Gesamterscheinungsbildes der Homepage abzustellen" ist (Schlussanträge vom 11. März 2003, Nr. 211).

  • EuGH, 06.03.2001 - C-273/99

    Connolly / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-421/07
    24 bis 26), vom 6. März 2001, Connolly (C-273/99 und C-274/99, Slg. 2001, I-1575), vom 13. Dezember 2001, Cwik (C-340/00 P, Slg. 2001, I-10269), und vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auch danach kommt es maßgeblich darauf an, ob die betreffende Maßnahme (auch) den Zweck hat, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch des Arzneimittels zu fördern, oder ob es sich um eine Angabe handelt, die ohne eine solche Werbeabsicht nur anderen Zwecken dient (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer v. 18.11.2008 Tz. 38 in der Sache C-421/07 - Frede Damgaard).

    Es ist daher auch bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu beachten, dass sie nicht mit dem Recht auf Meinungsäußerung kollidiert (st. Rspr. des EuGH; vgl. Urt. v. 6.11.2003 - C-101/01, Slg. 2003, I-12971 = MMR 2004, 95 Tz. 87 = EuZW 2004, 245 - Lindqvist; Urt. v. 2.4.2009 - C-421/07, EuZW 2009, 428 Tz. 26 f. - Frede Damgaard, m.w.N.).

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